Ja. Sie haben das alleinige Benützungsrecht an der Terrasse und dürfen diese mehr oder weniger frei gestalten und mit den üblichen Einrichtungen ausstatten. Wenn nun eine Terrassensanierung ansteht und Sie schwere Blumentöpfe oder dergleichen auf die Terrasse gestellt haben, müssen Sie diese selbst entfernen – unabhängig davon, dass alle Stockwerkeigentümer für die eigentlichen Sanierungskosten aufkommen.
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