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Nein. Wenn Angestellte ohne neuen Arbeitsvertrag kündigen und dann arbeitslos werden, sind sie zwar selbstverschuldet arbeitslos und erhalten deshalb bis zu 60 Tage kein Arbeitslosengeld. Solche Einstelltage dürfen aber nicht verfügt werden, wenn es den Betroffenen nicht zugemutet werden konnte, am bisherigen Arbeitsplatz zu verbleiben. Das ist bei Ihnen der Fall. Sie müssen sich aber die gesundheitlichen Gründe für die Kündigung mit einem ärztlichen Attest bestätigen lassen.
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