Nein, das ist nicht nötig. Falls Sie keine Patientenverfügung verfassen, muss in Ihrem Fall Ihr eingetragener Partner einen Entscheid treffen. Denn der Partner oder die Partnerin kann im Notfall in der Regel auch ohne Patientenverfügung über die medizinischen Massnahmen entschei den. Es ist im Ernstfall allerdings hilfreich, wenn Sie vorab klar festgelegt haben, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, falls Sie nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können.