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Ja. Vermieter müssen den Mietern auf Verlangen Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Dieses Recht haben Mieter bis zu zehn Jahre, nachdem sie die Rechnung beglichen haben. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag für Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen eine bestimmte Frist vorsieht. Stellt sich heraus, dass die Abrechnung Ihres Vermieters fehlerhaft war, können Sie die zu viel bezahlten Nebenkosten zurückverlangen.
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