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12.11.2019
Ja. Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist mit der Unterzeichnung beim Notar zustande gekommen. Daher ist das Honorar geschuldet. Man könnte in einem Maklervertrag etwa auch vereinbaren, dass die Provision erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch geschuldet ist. ed
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