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Nein. Laut Gesetz werden Ordnungsbussen mit ihrer Bezahlung rechtskräftig. Die Gemeinde muss Ihnen deshalb das Geld nicht zurückzahlen. Wenn Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden gewesen wären, hätten Sie die 30-tägige Zahlungsfrist verstreichen lassen können. Danach wäre in einem ordentlichen Verfahren geklärt worden, ob die Busse gerechtfertigt war. Das hätte sich gelohnt, wie das Urteil zeigt.
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