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12.11.2019
Nein. Dafür besteht keine rechtliche Grundlage. Sollte Ihr Ex-Mann seinen Unterhaltspflichten wieder einmal nicht nachkommen, können Sie ihn betreiben. Dazu müssen Sie nur ein Formular des Betreibungsamtes ausfüllen. Erhebt Ihr Ex-Mann Rechtsvorschlag, können Sie gestützt auf das Scheidungsurteil beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.
Auch dafür gibt es ein Formular. Erteilt das Gericht die Rechtsöffnung, können Sie beim Betreibungsamt die Fortsetzung der Betreibung beantragen. Danach pfändet das Betreibungsamt allfälliges Vermögen oder den Lohn des Ex-Manns.
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