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Nein. Bei Pferdepensionsverträgen handelt es sich um sogenannte Hinterlegungsverträge. Laut Gesetz müssen Sie sich nicht an eine vereinbarte Vertragsdauer oder an bestimmte Kündigungsfristen und -termine halten. Aber Sie müssten bei einer vorzeitigen Kündigung die Auslagen ersetzen, die mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit bereits getätigt worden waren. Vorrätiges Heu, Kraftfutter und Stroh können vom Bauer jedoch auch anderweitig verwendet werden. Sie müssen also nur so lange zahlen, bis Sie Ihr Pferd aus dem Stall holen.
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