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Nein. Der Import von gefälschter Ware ist zwar verboten – auch wenn sie nur für den privaten Gebrauch gedacht ist. Die Entschädigungsforderung des Uhrenverbands müssen Sie aber nicht bezahlen. Der Markeninhaber kann für eine Markenschutzverletzung nur dann Schadenersatz verlangen, wenn die Einfuhr gefälschter Ware ihn finanziell geschädigt hat. Das dürfte der Verband kaum nachweisen können. Der Zoll darf mutmasslich gefälschte Ware übrigens nur vorübergehend einziehen. Er darf die Ware nicht ohne Ihr Einverständnis vernichten. Er muss Ihnen die Uhr wieder herausgeben, wenn der Markeninhaber nicht innert 10 Tagen eine Klage gegen Sie anstrengt.
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