Inhalt
Nein. Nur wer selbstverschuldet arbeitslos wird, erhält bis zu 60 Tage kein Arbeitslosengeld. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand dem Betrieb durch sein Verhalten berechtigten Anlass zur Kündigung gab. Verliert ein Ange-stellter seine Stelle nur deshalb, weil er die Erwartungen des Arbeitgebers an die Qualität der Arbeit nicht erfüllen konnte, gilt er bei der Arbeitslosenversicherung nicht als «selbstverschuldet arbeitslos».
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden