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14.04.2020
Nein. Für die Schulden haftet nur Ihre Mutter selbst. Ist sie auf Sozialhilfe angewiesen, könnten Sie aber im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht zur Kasse gebeten werden. Denn Verwandte in auf- und absteigender Linie müssen sich gegenseitig unterstützen. Um unterstützungspflichtig zu werden, müssten Sie aber in sehr guten finanziellen Verhältnissen leben. Und auch dann könnten Sie sich möglicherweise erfolgreich wehren. Denn wenn es an jeglichen persönlichen Beziehungen fehlt, kann das Gericht im Streitfall die Unterstützungspflicht aufheben oder zumindest ermässigen.
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