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Nein. Der Vermieter kann nur eine Entschädigung für Schäden verlangen, die im Protokoll aufgeführt sind. Wenn er bei der Wohnungsübergabe etwas übersehen hat, muss er die Reparatur selbst bezahlen. Ausnahme: Mängel, die bei einer gewöhnlichen Besichtigung nicht erkennbar sind, können dem Mieter auch noch später mitgeteilt werden. Dies muss sofort nach deren Entdeckung geschehen. Der schlechte Zustand eines Wandanstrichs ist aber kein versteckter Mangel: Er hätte dem Vermieter schon bei der Wohnungsübergabe auffallen müssen.
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