Inhalt
09.02.2023
Ja. Laut Gesetz müssen Arbeitslose auch Stellen ausserhalb ihres bisherigen Berufs- felds suchen. Und sie müssen jede zumutbare Arbeit annehmen – sonst erhalten sie vorübergehend kein Arbeitslosengeld mehr. Unter 30-Jährige müssen in der Regel schon ab Beginn der Arbeitslosigkeit Stellen ausserhalb ihres bisherigen Tätigkeitsbereichs annehmen. Älteren Arbeitslosen dagegen ist es zumindest zu Beginn erlaubt, sich nur in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld umzusehen. Voraussetzung: Es müssen entsprechende Stellenangebote vorhanden sein. Später müssen sich aber auch über 30-jährige Arbeitslose auf berufsfremde Stellen bewerben, wenn sie in ihrem angestammten Beruf nichts finden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden