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18.04.2023
Ja. Auch bei Occasionen gilt: Wurde die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen und tritt innerhalb von zwei Jahren nach der Ablieferung ein Mangel auf, kann der Käufer eine Reduktion des Kaufpreises verlangen. Bei einem schweren Mangel kann er das Velo zurückgeben und den von ihm bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Ein Riss an der Gabel stellt einen schweren Mangel dar.
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