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14.04.2022
Nein. Ihr Mieter beschädigte die Wohnung vorsätzlich und erheblich. In solchen Fällen ist eine Kündigung per sofort möglich. Sie können den Vertrag also ohne vorgängige schriftliche Abmahnung und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. Nach einer Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung ist eine Mieterstreckung ausgeschlossen. Ausserdem muss Ihr Mieter für den Schaden aufkommen.
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