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18.04.2023
Nein. Sie können auch die vermietete Wohnung verkaufen. Das Mietverhältnis läuft dann mit dem neuen Eigentümerr weiter. Doch aufgepasst: Kann der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend machen, ist er nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine oder eine allfällige Kündigungssperrfrist gebunden. Er könnte Ihrem Mieter in diesem Fall nach dem Kauf der Wohnung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Dieser könnte dann bei der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen und allenfalls Schadenersatz von Ihnen verlangen.
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