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saldo 19/2019
15.11.2019
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
20.11.2019
Nein. Sie haben dem Vermieter einen Nachmieter vorgeschlagen. Der Vermieter hat sich für einen anderen entschieden, der erst später einzieht. Das darf er – aber nicht Ihnen die finanziellen Folgen dieses Entscheides aufbürden. Sie müssen die Mietkosten nur bis zum Datum übernehmen, an dem der von Ihnen vorgeschlagene Nachmieter eingezogen wäre.
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Ausserterminliche Kündigung
Ja, denn ausserterminliche Kündigungen sind grundsätzlich auf jedes beliebige Datum zulässig - somit auch auf den 31. Dezember.
dito oben
gilt das auch wenn es auf den 31. dezember trifft? und ich einen zumutbaren mieter ab januar hätte?