Inhalt
Es kommt darauf an, wie stark der Wind war. Zwar deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude durch Elementarereignisse wie etwa einen Sturm ab. Doch die Versicherer definieren in den Vertragsbedingungen, ab welcher Stärke ein Wind als Sturm gilt. Private Versicherer akzeptieren Sturmschäden in der Regel dann, wenn eine Windstärke von mindestens 75 km/h vorliegt, die in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt. Nach der Definition der meisten öffentlichen Versicherer ist dann ein Sturm gegeben, wenn die Windgeschwindigkeit im Zehn-Minuten-Mittel mindestens 63 km/h erreichte oder mehrere Böen von mindestens 100 km/h gemessen wurden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Meteo Schweiz nach, wie stark der Wind in Ihrer Gegend war (Meteoschweiz.admin.ch, Tel. 0900 162 403, Fr. 2.90/Min.).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden