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Nein. Sie haben nur Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für den annullierten Flug. Und wenn die Annullierung nicht auf aussergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe zurückzuführen war, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in der Höhe von 600 Euro. Die Swiss muss aber die Kosten für den Ersatzflug nicht übernehmen, weil Sie diesen selbst gebucht haben.
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