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Ja. Gemäss Gesetz gilt: Erleidet ein Mieter wegens eines Mangels am Mietobjekt einen Schaden, dann hat er Schadenersatz zugut. Dem Vermieter steht zwar offen, den Beweis zu erbringen, dass er den Mangel nicht verschuldet hat. Nach bereits vier Wasserschäden dürfte es ihrem Vermieter aber schwer fallen zu beweisen, dass er seinen Unterhaltspflichten in genügendem Masse nachgekommen ist.
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