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13.09.2023
Ja. Denn Sie haben beim Reisebüro sowohl Flüge als auch Hotelunterkunft und somit eine Pauschalreise gebucht. Gemäss dem Pauschalreisegesetz haftet ein Reisebüro auch dann für die Vertragserfüllung, wenn andere Firmen die Leistungen erbringen müssen. Das Reisebüro muss Ihnen also den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Verspätung Ihres Gepäcks entstanden ist. Es kann das Geld anschliessend von der Fluggesellschaft zurückfordern.
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