Nein. Zwar müssen auch medizinisch notwendige Therapien in die Freizeit gelegt werden. Das ist aber nicht immer möglich, wie Ihr Beispiel zeigt. In solchen Fällen muss der Betrieb die wegen der ärztlich verordneten Physiotherapie ausgefallene Arbeitszeit bezahlen.
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Weitere Iniormationen zum Thema finden Sie im saldo-Ratgeber Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen.
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