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06.12.2023
Nein. Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung nur mit einem einzigen Schreiben ankündigen – auch wenn mehrere Personen als Mieter im Vertrag aufgeführt sind. Die Mietzinserhöhung ist gültig, wenn er sie auf einem amtlichen Formular mitteilt und begründet. Wenn Sie sich wehren wollen, müssen Sie die Erhöhung innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung bei der Mietschlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten.
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