Nein. Mietzinserhöhungen sind nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zulässig und müssen Mietern mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mitgeteilt werden. Vermieter müssen ein amtliches Formular verwenden, sonst ist die Mitteilung nicht gültig. Das ist bei Ihnen der Fall. Sie müssen die Erhöhung also nicht akzeptieren.

Würde Ihnen der Vermieter kündigen, weil Sie weiterhin den bisherigen Mietzins bezahlen, könnten Sie die Kündigung innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnorts mit Erfolg als missbräuchlich anfechten.