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Ja. Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags muss schriftlich erfolgen. Sie sollten deshalb die Kündigung nochmals in schriftlicher Form verschicken – am besten mit eingeschriebenem Brief. Ihr Vermieter muss Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, wenn einer der von Ihnen vorgeschlagenen Ersatzmieter zahlungsfähig, zumutbar und bereit ist, die Wohnung zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls müssen Sie den Mietzins längstens bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterzahlen.
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