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Nein. Vermieter können den Mietzins nur auf den nächsten Termin erhöhen, an dem der Mieter kündigen könnte. Die Mitteilung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Mieter müssen eine Mietzinserhöhung mit einer Vertragskündigung abwenden können.
Die Ankündigung der Mietzinserhöhung ist somit erst ab Oktober 2025 gültig. Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit. Erklärt er sich damit nicht schriftlich einverstanden, sollten Sie die Mieterhöhung sicherheitshalber bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen anfechten. Dafür haben Sie ab Empfang der Nachricht des Vermieters 30 Tage Zeit.
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