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saldo 20/2024
04.12.2024
Nein. Wenn der Vermieter Ihnen im Mietvertrag keinen Abstellplatz für das Velo zugesichert hat, können Sie nachträglich keinen solchen verlangen. Sie dürfen Ihr Velo aber auf dem Trot toir vor dem Haus abstellen, falls für Fussgänger mindestens 1,5 Meter frei bleiben.
Weitere Antworten zu Mieterfragen gibt der saldo-Ratgeber Das Mietrecht im Überblick.
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