Inhalt
Ja. Der ausziehende Mieter muss den Mietzins längstens bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiterzahlen, falls Sie die Wohnung nicht sofort zum bisherigen Zins vermieten können. Als Vermieter trifft Sie aber eine Schadenminderungspflicht. Das heisst: Sie müssen aktiv nach einem neuen Mieter suchen und alles daransetzen, die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden