Nein. Der Vermieter entliess Sie vorbehaltlos aus dem Mietvertrag. Das tat er auf eigenes Risiko. Sie müssen daher weder nach weiteren Ersatzmietern suchen, noch sind Sie für den Mietzins haftbar, bis die Wohnung weitervermietet ist. Ein Mieter haftet bei einer vorzeitigen Rückgabe der Wohnung nur so lange, bis der vorgeschlagene Nachmieter den Vertrag unterzeichnet hat oder der Vermieter den Mieter aus dem Mietvertrag entlässt. Letzteres hat Ihr Vermieter getan.