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Nein. Ein Getrenntleben zieht nicht automatisch eine Gütertrennung nach sich. In Ihrem Fall könnte die Gütertrennung nur beim Notar per Ehevertrag oder durch das Gericht in Kraft gesetzt werden. Das Eheschutzgericht ordnet sie an, wenn ein Ehegatte einen entsprechenden Antrag stellt und der andere Ehegatte einverstanden ist. Oder wenn nachweislich eine Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers droht. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der andere Ehegatte betrieben und gepfändet wird – aber auch, wenn er die Auskunft über sein Einkommen, sein Vermögen oder seine Schulden verweigert. Tipp: Beantragen Sie eine Gütertrennung, wenn Sie ernsthaft befürchten, dass Ihr Gatte Ihr Vermögen verschwendet oder zu verstecken versucht.
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