Inhalt
22.03.2023
Nein. Laut Gesetz haben nur mindestens 50-jährige Angestellte, die 20 Jahre oder länger beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet haben, eine Abgangsentschädigung zugut. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, erhält in der Regel keine Abgangsentschädigung. Ihr Arbeitgeber muss auch keinen Sozialplan erstellen. Eine solche Pflicht besteht bei einer Massenentlassung nur für Betriebe mit mindestens 250 Angestellten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden