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Ja. Grundsätzlich kann jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft jederzeit eine gerichtliche Teilung verlangen. Es können aber auch mehrere Erben gemeinsam beim Gericht klagen. Sie können die Erbteilungsklage also zusammen mit Ihrer Schwester einreichen. Wichtig: Bei einer Teilungsklage müssen alle Erben entweder als Kläger oder Beklagte einbezogen werden. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz der Verstorbenen.
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