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Ja. Arbeitslose Lehrabgänger haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihr versicherter Verdienst richtet sich – vorbehältlich eines höheren Lehrlingslohns – nach einem Pauschalansatz. Dieser beträgt für unter 25-Jährige ohne Kinder Fr. 63.50 pro Tag. Für Ältere sind es 127 Franken pro Tag, dasselbe gilt für Arbeitslose mit Kindern. Vom entsprechenden Pauschalbetrag werden 80 Prozent ausbezahlt. Lehrabgänger erhalten bis zu 200 Taggelder. Wenn sie 25-jährig oder älter sind, gibt es maximal 400 Taggelder. Dasselbe gilt für Lehrabgänger mit Kindern.
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