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Ja. Private dürfen zwar keine Bussen ausstellen. Der Eigentümer oder Mieter eines Parkplatzes mit richterlichem Parkverbot darf aber von Falschparkierern eine angemessene Umtriebsentschädigung verlangen. Und er kann bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Die Busse und Verfahrenskosten werden dann weit mehr als 50 Franken betragen. Deshalb sollten Sie die Umtriebsentschädigung zahlen.
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