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12.11.2019
Nein. Das Gericht kann die Alimente nur bei einer erheblichen, dauerhaften und nicht absehbaren Veränderung anpassen. Eine Erhöhung der Alimente ist nur möglich, wenn erstens im Scheidungsurteil ausdrücklich steht, dass sie für den gebührenden Unterhalt Ihrer Ex-Frau nicht ausreichen. Zweitens müssen sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben. Drittens kann eine Erhöhung nur innert fünf Jahren seit der Scheidung beantragt werden.
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