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13.09.2023
Ja. Denn Sie hätten den Zügelleuten nur die Stunden bezahlen müssen, die sie effektiv gearbeitet hatten. Die Zügelfirma müsste nur dann nichts zurückzahlen, wenn Sie freiwillig zu viel bezahlt hätten. Sie zahlten aber nicht freiwillig zu viel, sondern weil die Zügelleute mit der Wegnahme der Möbel gedroht hatten. Tipp: Vereinbaren Sie beim nächsten Mal einen Fixpreis oder ein Kostendach, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
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