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Ja. Sie können ohne Weiteres ein handschriftliches Testament verfassen und darin das notariell beurkundete Testament widerrufen. Möchten Sie das frühere Testament nur ändern, müssen Sie ganz genau bezeichnen, welche Teile geändert werden sollen. Sonst besteht das Risiko, dass nicht klar ist, ob das spätere Testament das frühere ganz ersetzt oder nur Teile davon. Anders ist es bei einem Erbvertrag. Soll dieser geändert werden, muss ein Notar beigezogen werden. Keinen Notar braucht es, wenn ein Erbvertrag aufgehoben werden soll. In diesem Fall genügt es, wenn alle Beteiligten schriftlich ihr Einverständnis mit dem Widerruf des Vertrags geben.
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