Inhalt
Ja, grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer erstreckt werden, wenn dessen Aufhebung einen Härtefall darstellt. Es kommt also darauf an, ob die Kündigung Sie in eine Notlage bringt. Gründe für eine Erstreckung sind Umstände, die die Wohnungssuche erschweren – zum Beispiel die Situation auf dem Wohnungsmarkt oder die finanzielle Lage des Mieters. Ab Empfang der Kündigung haben Sie 30 Tage Zeit, um das Erstreckungsbegehren bei der Schlichtungsbehörde einzureichen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden