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saldo 09/2021
11.05.2021
Letzte Aktualisierung:
19.05.2021
19.05.2021
Nein. Schlichtungsbehörden können zwar bei Streitigkeiten bis 2000 Franken definitiv entscheiden, wenn dies der Kläger verlangt. Die Behörde ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Das heisst: Es liegt im Ermessen des Friedensrichters, ob er einen Entscheid fällt oder Ihnen die Klagebewilligung fürs Gericht ausstellt.
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