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Nein, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Ein Widerruf ist etwa möglich, wenn Sie das Erbe aufgrund gefälschter Dokumente ausschlugen. Blosse Vermutungen und Annahmen genügen nicht, um den Verzicht zu widerrufen. Nach der Ausschlagung einer Erbschaft durch alle Erben wird sie konkursamtlich liquidiert. Bleibt am Schluss noch etwas Vermögen übrig, geht es an die Erben. Eine Ausschlagung muss also nicht unbedingt negative Folgen haben.
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