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Nein. Laut Gesetz beträgt die Dauer der Garantie zwar zwei Jahre – auch beim Kauf von Gebrauchtwaren. Aber den Anspruch auf eine Garantie kann man im Kaufvertrag ausschliessen. Das war bei Ihnen der Fall. Sie können den Verkäufer nicht für den Motorschaden belangen. Ausnahme: Kannte der Verkäufer das Problem und verschwieg er es Ihnen, ist der Garantieausschluss im Vertrag nicht gültig.
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