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13.10.2020
Eine Vollmacht ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist auch mündlich gültig. Aus Beweisgründen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht unerlässlich. Wer nicht mehr selber unterschreiben kann, kann seine Unterschrift durch ein amtlich beglaubigtes Handzeichen – etwa ein Kreuz – ersetzen oder von einem Notar durch öffentliche Beurkundung ersetzen lassen. Sollte Ihre Mutter irgendwann urteilsunfähig werden, würde die Vollmacht erlöschen. Für diesen Fall ist zu empfehlen, dass Ihre Mutter einen Vorsorgeauftrag erteilt, der von einem Notar öffentlich beurkundet wird.
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