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12.11.2019
Nein. Die Klagebewilligung ist zwar nach Ablauf der dreimonatigen Klagefrist erloschen. Das bedeutet aber nur, dass
Sie nochmals von vorne beginnen und beim Friedensrichter ein neues Schlichtungsgesuch stellen müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss Ihr Anwalt übernehmen, wenn er trotz Ihrem Auftrag die Klage nicht rechtzeitig eingereicht hat.
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