Nein. Vergessene AHV-Beiträge kannman nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Für frühere fehlende Beitragsjahre ist keine Nachzahlung möglich.
Buchtipp
Wichtige Informationen zu den drei Vorsorgesäulen, den Kosten der Altersvorsorge und den Leistungen (21. Auflage, 2023, 34 Franken).
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden