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saldo 08/2021
27.04.2021
Letzte Aktualisierung:
30.04.2021
30.04.2021
Nein. Ein solcher Vorsorgeauftrag wäre nicht gültig. Sie und Ihre Frau müssen je einen eigenen Auftrag verfassen. Dieser muss von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar beurkundet werden. Kann Ihre Frau ihren Vorsorgeauftrag nicht selbst verfassen, bleibt ihr deshalb nur der Gang zum Notar.
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