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saldo 11/2020
09.06.2020
Nein. Die Änderung des Abflugorts ist eine wesentliche Vertragsänderung, die Sie nicht hinnehmen müssen. Sie können vom Vertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen. Das Reisebüro muss Ihnen den bezahlten Betrag vollumfänglich zurückgeben – ohne jeden Abzug für Bearbeitungskosten.
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