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Nein. In einem Mietvertrag kann geregelt werden, dass in der Wohnung keine Hunde gehalten werden dürfen. Wer das unterschreibt, muss den Vertrag einhalten. Gelegentliche Besuche mit Hunden sind damit allerdings nicht untersagt. Denken Sie aber daran, dass der Mietvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Fristen gekündigt werden kann, wenn Ihr Vermieter diese Besuche nicht dulden will.
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