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06.02.2023
Ja. Ein Eintrag ins schweizerische Strafregister erfolgt, wenn ein Schweizer im Ausland für eine Straftat verurteilt wurde, die auch in der Schweiz zu einem Eintrag führen würde. Das ist bei Urkundenfälschung der Fall: Sie muss also ins Strafregister eingetragen werden. Seit dem 23. Januar 2023 gilt in der Schweiz allerdings neu: Verurteilungen im Ausland werden nur noch dann eingetragen, wenn eine Geldstrafe in der Höhe von mindestens 30 Tagessätzen verhängt wurde.
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