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07.02.2024
Ja. Die Steuerbehörden dürfen die Grundstückgewinnsteuer beim neuen Eigentümer eintreiben, wenn dies beim Verkäufer aussichtslos erscheint. Denn der Staat hat ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung seiner Ansprüche. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Bezugsbehörde alle rechtlichen Schritte gegen den eigentlichen Steuerschuldner ausgeschöpft hat, bevor sie sich an den neuen Eigentümer hält.
Es genügt die Erkenntnis, dass die Schuld uneinbringlich ist. Als Käufer einer Liegenschaft sollten Sie daher bei der notariellen Beurkundung einen Beleg dafür verlangen, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bereits beim Steueramt hinterlegt hat.
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