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Ja. Arbeitsunfähige Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld. Entschädigt werden 80 Prozent des versicherten Lohns. Als Berechnungsbasis gilt das letzte Salär, das der Versicherte vor dem Unfall bezogen hat. Da Sie auf Abruf und somit unregelmässig arbeiten, richtet sich die Berechnung des Taggelds in der Regel nach dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor dem Unfall.
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